Wie lange wird Hanf bereits genutzt?

phytocannabia hanfpflanze

Die Historie der Hanfpflanze.

 

Vor einiger Zeit habe ich mich gefragt, wie lange Hanf bereits verwendet wird, denn der Begriff Hanfseil ist mir noch aus meiner Kindheit geläufig. Die Pflanze ist ein echter Allrounder und aus ihr lassen sich beispielsweise Kleidung, Papier und Dämmstoffe  nachhaltig produzieren. Auch aus gesundheitlicher Sicht hat sie eine sehr lange Historie, deren Nutzen schon seit der Frühzeit bekannt ist.

In der Zeit um ca. 2700 v. Chr. wurde Hanf das erste Mal in der Literatur erwähnt. Der chinesische Kaiser Shen-Nung gilt als Begründer der traditionellen chinesischen Medizin. In seiner medizinischen Enzyklopädie „Pen Ts’ao“ taucht der Begriff „ma“ auf, welcher übersetzt Cannabis bedeutet. Laut Überlieferungen trank er einen mit Cannabis versetzten Tee, der nach freiem Glauben der Behandlung von Gicht, Rheuma und Malaria dienlich sei. Auch im alten Ägypten wurden die Vorzüge der Cannabispflanze (Hanf) schon sehr früh erkannt. So empfahl Pharao Ramses II (1279–1213 v. Chr.) die Hanfpflanze anzubauen, um aus ihr unter anderem Hautpflegemittel herzustellen.

In der Neuzeit um 1500 herum ordnete sogar das spanische Königshaus unter König Phillip den Anbau von Hanf an. Im englischen Königshaus unter Heinrich VIII. gab es sogar Strafen für Bauern, die keinen Hanfanbau betrieben, da es sich um eine mittlerweile unverzichtbare Nutzpflanze handelte.

Im 19. Jahrhundert war der Konsum von Cannabis auch für viele Menschen in weiten Teilen Deutschlands vollkommen normal. Bereits damals setzten es viele Ärzte als Schmerzmittel ein.

Erst seit 1872 wurde in Deutschland Cannabis als „Apothekerware“ angesehen, dies geht aus der „Verordnung betreffend den Verkehr von Apothekerwaren“, erlassen von Kaiser Wilhelm I. hervor. Von da an durfte Cannabis nur noch in Apotheken verkauft werden. Interessant: Zu diesem Zeitpunkt war fast die Hälfte aller Präparate in den Apotheken auf Cannabisbasis.

Handel mit Hanf wird strafbar

Am 10. Dezember 1929 beschloss der deutsche Reichstag das „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Opiumgesetz)“. In diesem Gesetz wurde indischer Hanf zum ersten Mal in der deutschen Geschichte als strafbar erwähnt –  allerdings nur der illegale Handel, in den Apotheken war es weiter verfügbar.

1937 wurde in den USA der Freizeitgebrauch von Cannabis verboten. Dies geschah unter anderem auf Mitwirken von Henry Anslinger, dem Leiter der Drogenbehörde. Auf Grund der Legalisierung von Alkohol drohte seiner Behörde das Aus, es musste also ein neuer „Sündenbock“ gefunden werden. Unterstützung gab es von einigen Großindustriellen und Medienakteuren, die eine wirtschaftliche Gefahr in der Hanfpflanze sahen, da Hanfprodukte in Konkurrenz zu Papier, Kleidung und ölbasierten Produkten standen. Da die Menschen bereits damals den bewegten Bildern sehr viel Glauben schenkten, wurde der Film „Reefer Madness“ produziert. Dass Volk sowie viele Politiker wurden mit Falschinformationen manipuliert, dass der Konsum von Cannabis die Menschen zu Bestien mache und in den Tod führe.

Nach dem Krieg 1947 wurde Anslinger in die UN-Drogenkommission berufen, wo er seine Kampagne gegen Cannabis auf Europa ausweitete. Auf Wirken Anslingers wurde am 30. März 1961 das „Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel“ von 186 Nationen der UN unterzeichnet. Cannabis wurde in die Kategorie 4 eingestuft, in der auch Heroin zu finden ist. Diese Einstufung geschah vollkommen ohne wissenschaftliche Grundlagen. Nachfolgende Regierungen beruhten sich seit dem immer auf das Abkommen von 1961 ohne es jedoch zu prüfen.

Wendepunkt durch Forschungsergebnisse

1964 gelang es dann Prof. Raphael Mechoulam und Prof. Yechiel Gaoni das Molekül Tetrahydrocannabinol (THC) den psychotropen Wirkstoff aus der Hanfpflanze zu extrahieren. Das war der Wendepunkt, ab dem sich die Forschung mehr und mehr für die Inhaltsstoffe der Hanfpflanze, ganz besonders der Cannabinoiden, interessierte.

1980 wurde Cannabis in den Niederlanden als geduldet eingestuft und durfte legal konsumiert und in ausgewiesenen „Coffeeshops“ gekauft werden. Dies diente der Entkriminalisierung der Drogenszene. Absoluter Vorreiter im Umgang mit Cannabis ist Uruguay, wo der Konsum, Besitz und Anbau in vorgegebenen Mengen vollkommen legal ist. Auch hier ging es primär um die Entkriminalisierung.

Seit 2020 wird Cannabis nun nicht mehr in der Kategorie 4, sondern in Kategorie 1 geführt, was unter anderem eine positive Auswirkung auf die Strafverfolgung und das Strafmaß hat.

Legalisierung von medizinischem Cannabis in Deutschland

In Deutschland fand die erste Legalisierung von Cannabis 2017 statt. Damals wurde der Medizinalhanf freigegeben. Das Gesetz zu „Cannabis als Medizin“ wurde unter anderem durch die deutsche Cannabisagentur ins Leben gerufen, welche die Versorgung der Apotheken mit Cannabis sichert. Heute ist Medizinalhanf ein anerkanntes und hilfreiches therapeutisches Mittel, das jedoch nur über Apotheken auf Rezept erworben werden kann.

Aktuell gibt es einen Eckpunkteplan zur Legalisierung von Cannabis in Deutschland. Die Bundesregierung will diesem mit der EU-Kommission abstimmen, um einen Gesetzesentwurf darauf aufzubauen. Wenn Sie das interessiert, finden Sie Informationen hierzu auf https://hanfverband.de/nachrichten.

Unabhängig von der Legalisierung von THC-haltigem (>0,2%) Cannabis, sind CBD-Produkte schon länger frei verkäuflich, da es sich dieses Cannabinoid nicht psychoaktiv wirkt.

Weitere Beiträge